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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER SCHLOSSEREI BRUCKMÜLLER

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1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Friedrich Bruckmüller Metallbau GmbH und der Friederich Bruckmüller e.U (Auftragnehmer) gegenüber Auftraggebern (Kunden), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Abweichende Bedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen schriftlich zugestimmt hat.
1.2 Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht erneut darauf Bezug genommen wird.

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2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote sind – sofern nicht anders gekennzeichnet – unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande.
2.2 Kostenvoranschläge werden nur schriftlich erteilt; ein bezahltes Entgelt für einen Kostenvoranschlag wird bei Auftragserteilung angerechnet.

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3. Preise und Preisänderungen
3.1 Alle Preise sind Nettopreise zzgl. gesetzlicher USt., sofern nicht anders angegeben.
3.2 Die Preiskalkulation erfolgt auf Basis der zum Zeitpunkt des Angebots bekannten Lohn- und Materialkosten . Bei Ausführung in einem späteren Jahr sind angemessene Preisauf- oder -abschläge zulässig, wenn sich die zugrunde liegenden Kosten (Material, Energie, Löhne, Fremdleistungen etc.) ändern. Dies wird dem Auftraggeber vor Ausführung rechtzeitig mitgeteilt.

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4. Leistungsumfang, Verfügbarkeit und Vorbehalte
4.1 Die Preise gelten nur für den im Angebot angegebenen Umfang und die aufgeführten Mengen. Voraussetzung ist die Verfügbarkeit der angebotenen Produkte und Bauteile.
4.2 Teillieferungen sind zulässig, soweit zumutbar. Liefer- und Ausführungstermine sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindlich.

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5. Ausführungsklassen / Normen
5.1 Sofern nicht anders vereinbart, fertigen wir unsere Bauteile gemäß EN 1090 - Ausführungsklasse EXC1.
5.2 Für anspruchsvollere Anwendungen sind wir zusätzlich für EXC2 zertifiziert und können diese Ausführung nach gesonderter Vereinbarung liefern.
5.3 Vereinbarte Normen (z. B. EN/ÖNORM) gelten nur insoweit, als sie diesen AGB nicht widersprechen.

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6. Ausführung / Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftragnehmer beginnt mit der Ausführung frühestens, wenn alle technischen und vertraglichen Details geklärt sind und erforderliche Vorauszahlungen geleistet wurden.
6.2 Der Auftraggeber hat bauseits kostenlos bereitzustellen: Stromanschluss mit

ausreichend abgesicherter Anschlussleistung, eine geeignete Parkmöglichkeit in näherer Umgebung sowie bei Bedarf verschließbare Räume zur Unterbringung von Werkzeugen/Material. Verzögerungen aus deren Nichterfüllung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

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7. Rechnungsstellung und Zahlung
7.1 Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung von 40 % (bei Sonderanfertigungen 50 %) des vereinbarten Kaufpreises fällig, sofern nicht anders vereinbart. Restzahlungen sind nach Fortschritt bzw. bei Fertigstellung/Abnahme zu zahlen. Teilzahlungen sind bei Erhalt der wöchentlichen Zwischenrechnungen sofort fällig.
7.2 Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen sowie Erstattung der Mahn- und Inkassospesen. Verzugszins: 4 % p.a. (oder gesetzlicher/höherer vertraglicher Zinssatz, sofern vereinbart). Wechsel- und Zahlungsmittelkosten trägt der Auftraggeber.

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8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben gelieferte und montierte Waren im Eigentum des Auftragnehmers. Bei Nichtbezahlung ist der Auftragnehmer zur Herausnahme bzw. Demontage berechtigt.

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9. Gewährleistung / Haftung
9.1 Für Mängel, die auf Fehlern des Auftragnehmers beruhen, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach seiner Wahl zu reparieren oder nachzubessern; ist dies unmöglich oder unverhältnismäßig, kann angemessene Preisminderung erfolgen.
9.2 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind nicht äußerlich erkennbare Materialfehler, die weder vom Auftragnehmer verschuldet wurden (z. B. Seigerung, Lunker), sowie Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung, Fremdeingriffe oder natürliche Abnutzung entstanden sind.
9.3 Die Haftung des Auftragnehmers für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist – soweit zulässig – ausgeschlossen. Für verschuldete Schäden an übernommenen, dem Auftraggeber gehörenden Bearbeitungsgegenständen haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Regeln.

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10. Höhere Gewalt / Verzögerungen
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Streik, behördliche Maßnahmen, Lieferengpässe bei Vorlieferanten) berechtigen den Auftragnehmer, die Ausführung zu verschieben oder ganz/teilweise vom Vertrag zurückzutreten; hieraus entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber, soweit die Umstände nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.

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11. Abnahme / Übernahme
Der Auftraggeber ist über den Übergabetermin rechtzeitig zu informieren. Bleibt der Auftraggeber unentschuldigt fern, gilt die Leistung als zum vorgesehenen Termin übernommen.

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12. Schutz von Unterlagen / Eigentum an technischen Unterlagen
Alle technischen Unterlagen (Pläne, Zeichnungen, Skizzen, Muster) bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers und sind bei Nichterteilung des Auftrags auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Weitergabe an Dritte oder Vervielfältigung nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers; bei Zuwiderhandlung gelten Ersatzansprüche.

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13. Datenschutz / Korrespondenz
Personenbezogene Daten werden zur Abwicklung des Auftrages gemäß den datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Weitere Informationen sind in unserer Datenschutzerklärung einsehbar (Website).

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14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Wien.
14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (salvatorische Klausel).
14.3 Diese AGB sind in der jeweils bei Vertragsabschluss aktuellen Fassung auf unserer Website abrufbar.

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